E-Invoice wird Pflicht: Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

17. Apr.. 2024 | Aktuelle News zum SOG Service

Ab dem Jahr 2025 wird die elektronische Rechnungsstellung in Deutschland bei Geschäftstransaktionen (B2B) verpflichtend eingeführt. Diese Regelung bietet eine Übergangsfrist bis 2028 und stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet jedoch gleichzeitig Chancen zur Optimierung interner Geschäftsprozesse. Die Umstellung auf ein digitales Rechnungssystem erfordert sorgfältige Planung und Vorbereitung, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Durch die Digitalisierung der Rechnungsstellung können manuelle Fehler minimiert, Kosten gesenkt und Prozesse beschleunigt werden. Zudem trägt die Umstellung auf ein papierloses System zur Nachhaltigkeit bei und reduziert den ökologischen Fußabdruck.
Für Unternehmen bedeutet die Umstellung jedoch auch, dass bestehende Systeme und Prozesse angepasst werden müssen. Dies erfordert nicht nur technische Änderungen, sondern auch die Schulung von Mitarbeitern und die Implementierung neuer Arbeitsabläufe.

Als SOG-Kunde müssen Sie sich bei dieser weitreichenden Umstellung jedoch keinerlei Sorgen machen. Wir werden für jeden Kunden die optimale Lösung bereitstellen, um den Übergang möglichst angenehm zu gestalten und einen reibungslosen Übergang jederzeit zu gewährleisten.

Unser Ziel ist nicht nur, den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, sondern auch die Effizienz und Transparenz in den Abrechnungsprozessen zu steigern. Dazu stehen Ihnen erfahrene ERP-Berater zur Verfügung, die umfassende Beratung und maßgeschneiderte Lösungen anbieten.

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