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Incoterms erklärt: Handelsregeln für den globalen Warenverkehr

Optimieren Sie Ihre Lieferbedingungen im Handelsverkehr mit SOG ERP

Incoterms (Internationale Handelsklauseln) sind ein wesentlicher Bestandteil einer erfolgreichen Vertragsabwicklung im Handelsverkehr. Sie regeln wichtige Details wie Verpackung, Aufmachung, Liefertermin und Erfüllungsort und definieren, wann und wo die Ware dem Käufer oder seinem Vertreter übergeben wird. Dies ist entscheidend, da es den Übergang des Lieferrisikos bestimmt. Mit den richtigen Lieferbedingungen sichern Sie sich nicht nur gegen Risiken ab. Sie optimieren auch Ihre Logistikprozesse und Kostenstrukturen.

Die Incoterms sind ein bekanntes und weltweit anerkanntes Regelwerk zur Definition von Lieferbedingungen. Diese internationalen Handelsbedingungen klären Rechte und Pflichten der Käufer und Verkäufer im weltweiten Handel. Sie bieten eine klare Grundlage für die Vertragsgestaltung. Je nach Bedarf können Lieferbedingungen individuell ausgehandelt, gesetzlich vorgegeben oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt sein.

Präzise Steuerung Ihrer Lieferbedingungen mit SOG ERP

Mit SOG ERP haben Sie die volle Kontrolle über Ihre Lieferbedingungen. Sie können die Incoterms nicht nur präzise definieren, sondern auch einfach verwalten und optimal an die Bedürfnisse Ihrer Handelspartner anpassen. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Lieferbedingungen jederzeit klar definiert und für alle Parteien transparent sind.

Incoterms im Überblick: Eine klare Definition der Verantwortung

Unser Schaubild der Incoterms bietet eine klare Übersicht über die verschiedenen Optionen, die Ihnen zur Verfügung stehen:

Incoterms Schaubild

EXW – Ab Werk/Ex Works

„Ab Werk“ bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn er die Ware dem Käufer an einem anderen benannten Lieferort (z. B. Fabrik oder Lager) zur Verfügung stellt. Dieser benannte Ort kann auch auf dem Gelände des Verkäufers liegen. Der Verkäufer muss die Ware weder auf ein abholendes Transportmittel verladen, noch muss er sie zur Ausfuhr freimachen, falls dies erforderlich sein sollte.

FCA – Frei Frachtführer/Free Carrier

„Frei Frachtführer“ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Käufer benannten Person beim Verkäufer oder an einem anderen benannten Ort liefert. Die Parteien sind gut beraten, die Stelle innerhalb des benannten Lieferortes so genau wie möglich zu bezeichnen, da an dieser Stelle die Gefahr auf den Käufer übergeht.

CPT – Frachtfrei/Carriage Paid To

„Frachtfrei“ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Verkäufer benannten Person an einem vereinbarten Ort (falls ein solcher Ort zwischen den Parteien vereinbart ist) liefert. Ebenso schließt der Verkäufer den Beförderungsvertrag ab und zahlt die für die Beförderung der Ware bis zum benannten Bestimmungsort entstehenden Frachtkosten.

CIP – Frachtfrei versichert/Carriage and Insurance Paid to

„Frachtfrei versichert“ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Verkäufer benannten Person an einem vereinbarten Ort (falls ein solcher Ort zwischen den Parteien vereinbart ist) liefert.  Ebenso schließt der Verkäufer den Beförderungsvertrag ab und zahlt die für die Beförderung der Ware bis zum benannten Bestimmungsort entstehenden Frachtkosten. Zudem verpflichtet sich der Verkäufer einen Transportversicherungsvertrag mit umfassendem Deckungsschutz (Institute Cargo Clause A) für die auf den Käufer übergehende Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware während des Transports von der Lieferstelle mindestens bis zum Bestimmungsort abzuschließen.

DAP – Geliefert benannter Ort/Delivered at Place

„Geliefert benannter Ort“ bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel des Verkäufers entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäufer trägt alle Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung zum benannten Ort stehen.

DDP – Geliefert verzollt/Delivered Duty Paid

„Geliefert verzollt“ bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn er die zur Einfuhr freigemachte Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung stellt. Der Verkäufer trägt alle Kosten und Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung der Ware bis zum Bestimmungsort stehen. Der Verkäufer hat die Verpflichtung, die Ware nicht nur für die Ausfuhr, sondern auch für die Einfuhr freizumachen, alle Abgaben sowohl für die Aus- als auch für die Einfuhr zu zahlen sowie alle Zollformalitäten zu erledigen.

FAS – Frei Längsseite Schiff/Free Alongside Ship

„Frei Längsseite Schiff“ bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware längsseits des Schiffs (z. B. an einer Kaianlage oder auf einem Binnenschiff) im benannten Verschiffungshafen gebracht ist. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn sich die Ware längsseits des Schiffs befindet. Der Käufer trägt ab diesem Zeitpunkt alle Kosten.

FOB – Frei an Bord/Free on Board

„Frei an Bord“ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an Bord des vom Käufer benannten Schiffs im benannten Verschiffungshafen liefert oder die bereits so gelieferte Ware verschafft. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist. Der Käufer trägt ab diesem Zeitpunkt alle Kosten.

CFR – Kosten und Fracht/Cost and Freight

„Kosten und Fracht“ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an Bord des Schiffs liefert oder die bereits so gelieferte Ware verschafft. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist. Der Verkäufer hat den Beförderungsvertrag abzuschließen und die Kosten und Fracht zu tragen, die für die Beförderung der Ware zum benannten Bestimmungshafen erforderlich sind.

CIF – Kosten, Versicherung und Fracht/Cost, Insurance and Freight

„Kosten, Versicherung und Fracht“ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an Bord des Schiffs liefert oder die bereits so gelieferte Ware verschafft. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist. Der Verkäufer hat den Beförderungsvertrag abzuschließen sowie die Kosten und Fracht zu tragen, die für die Beförderung der Ware zum benannten Bestimmungshafen erforderlich sind. Zudem hat der Verkäufer auf eigene Kosten eine Transportversicherung abzuschließen, die zumindest der Mindestdeckung gemäß den Klauseln (C) der Institute Cargo Clauses (LMA/IUA) entspricht.

DPU – Geliefert benannter Ort entladen/Delivered at Place Unloaded

„Geliefert benannter Ort entladen“ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware liefert, sobald die Ware von dem ankommenden Beförderungsmittel entladen wurde und an einem benannten Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäufer trägt alle Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung der Ware zum und der Entladung am benannten Bestimmungsort entstehen.

Optimierte Vertragsabwicklung mit SOG ERP

Durch die Nutzung von SOG ERP zur Verwaltung Ihrer Lieferbedingungen stellen Sie sicher, dass Ihre Vertragsabwicklungen reibungslos und effizient ablaufen. Unsere ERP-Lösung bietet eine benutzerfreundliche Oberfläche zur Verwaltung aller Vertragsdetails und ermöglicht eine einfache Anpassung an die sich ständig ändernden Anforderungen des Handelsverkehrs.

Profitieren Sie von einer maßgeschneiderten ERP-Lösung, die nicht nur Ihre Geschäftsprozesse optimiert, sondern auch die Einhaltung internationaler Handelsstandards wie der Incoterms sicherstellt.

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