Die Europäische Union hat die Einführung der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) erneut verschoben. Unternehmen erhalten damit mehr Zeit, ihre Prozesse und Systeme an die umfangreichen Nachweispflichten anzupassen. Trotz geänderter Fristen bleibt das Ziel unverändert: Produkte, die mit Entwaldung in Verbindung stehen, sollen langfristig aus dem europäischen Markt ausgeschlossen werden.
Was bedeutet die EUDR für Unternehmen?
Die EUDR verpflichtet Unternehmen, ihre Lieferketten transparent und nachweisbar daraufhin zu prüfen, ob betroffene Rohstoffe aus entwaldungsfreien und rechtmäßig bewirtschafteten Gebieten stammen. Dazu gehören unter anderem Palmöl, Soja, Holz, Kakao, Kaffee, Rinderprodukte und Naturkautschuk.
Wer diese Rohstoffe importiert, verarbeitet oder Produkte mit entsprechenden Bestandteilen in der EU in Verkehr bringt, muss künftig umfangreiche Dokumentationen führen und eine offizielle Sorgfaltserklärung gegenüber der EU abgeben. Ziel ist es, die globale Entwaldung zu reduzieren und damit einen spürbaren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Neue Fristen: Umsetzung verschiebt sich um ein Jahr
Die ursprünglich für Dezember 2025 vorgesehene Einführung verzögert sich. Grund sind unter anderem technische Herausforderungen beim zentralen EU-IT-System zur Abgabe der Sorgfaltserklärungen sowie die fehlende organisatorische Vorbereitung in vielen Mitgliedsstaaten.
Neue Stichtage:
- 30. Dezember 2026 für große und mittlere Unternehmen
- 30. Juni 2027 für kleine und Kleinstunternehmen, sofern sie die definierten Schwellenwerte überschreiten
Trotz Verschiebung gilt: Die Anforderungen bleiben bestehen, und es wird keine inhaltliche Abschwächung erwartet. Unternehmen sollten den Aufschub daher nutzen, um Prozesse strukturiert aufzubauen.

Betroffene Rohstoffe: unter anderem Palmöl, Soja, Holz, Kakao, Kaffee, Rinderprodukte und Naturkautschuk.
Diese Pflichten könnten mit der EUDR auf Unternehmen zu kommen
Die Kernanforderungen bleiben unverändert bestehen (jedoch gibt es noch vakante Details, die in naher Zukunft zur Diskussion stehen). Unternehmen müssen nach aktuellem Stand künftig:
- die Geolokalisierung der Anbau- bzw. Herkunftsflächen erfassen
- die Lieferkette systematisch bewerten und Risiken einstufen
- die entwaldungsfreie Herkunft aller betroffenen Rohstoffe dokumentieren
- eine Sorgfaltserklärung über das EU-Portal abgeben (First Placer im Fokus, Händler werden möglicherweise entlastet)
- Verstöße können zu Bußgeldern von bis zu 4 % des Jahresumsatzes, Handelsbeschränkungen und Reputationsschäden führen.
Warum Sie trotz Verschiebung jetzt handeln sollten
Die neuen Fristen schaffen Luft, ändern aber nichts am Umfang der Anforderungen. Unternehmen stehen weiterhin vor der Aufgabe, Lieferketten transparent abzubilden und entsprechende Nachweise jederzeit verfügbar zu halten. Dazu gehört:
- Analyse der bestehenden Lieferantenstruktur
- Aufbau eines Risikomanagements
- Durchgängige Dokumentation aller relevanten Rohstoffflüsse
- Klare Verantwortlichkeiten und Schulung der Lieferanten
Je früher diese Prozesse etabliert sind, desto besser lassen sich spätere Engpässe vermeiden.
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- Erweiterte Stammdatenfelder für Herkunftsländer, Risikostufen und Klassifizierungen
- Referenzen zu externen Nachweisen direkt im Artikel- oder Lieferantenkontext
- Medienbruchfreie Verarbeitung, da alle Informationen im ERP zentral gepflegt werden
- Transparente Rückverfolgbarkeit über die gesamte Lieferkette hinweg
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