Ab dem 12. August 2026 gelten in der Europäischen Union neue Anforderungen an Verpackungen und Verpackungsabfälle. Grundlage ist die Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR.
Die EU-Verordnung 2025/40 ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.
Ziel der PPWR ist es, den Verpackungsverbrauch zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Für Handelsunternehmen bedeutet dies vor allem: Verpackungsdaten, Lieferantennachweise und Verantwortlichkeiten sollten frühzeitig geprüft und strukturiert vorbereitet werden.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Die PPWR betrifft grundsätzlich Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Waren in der Europäischen Union in Verkehr bringen. Dazu gehören unter anderem:
- Hersteller und Eigenmarkeninhaber
- Groß- und Einzelhändler
- Importeure
- Online- und Versandhändler
- Fulfillment-Dienstleister
Besonders bei Eigenmarken, Importen aus Nicht-EU-Staaten und grenzüberschreitenden Verkäufen sollte geprüft werden, welche rechtliche Rolle das eigene Unternehmen einnimmt. Davon hängt ab, welche Nachweis-, Registrierungs- und Meldepflichten erfüllt werden müssen.
Welche Fristen gelten?
Die PPWR ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Die meisten grundlegenden Anforderungen sind ab dem 12. August 2026 anzuwenden.
Weitere Vorgaben werden schrittweise wirksam. Dazu gehören unter anderem Anforderungen an:
- die einheitliche Kennzeichnung von Verpackungen
- die Recyclingfähigkeit
- den Einsatz von Rezyklaten
- Mehrweg- und Wiederverwendungssysteme
- die Reduzierung unnötiger Verpackungen
Ein Teil dieser Anforderungen wird erst durch weitere europäische Rechtsakte konkretisiert oder tritt ab 2028 bzw. 2030 in Kraft. Unternehmen sollten daher die weitere Entwicklung regelmäßig beobachten.
Was bedeutet PPWR-Konformität?

Verpackungen müssen künftig bestimmte Anforderungen erfüllen. Gleichzeitig muss das verantwortliche Unternehmen die Konformität nachvollziehbar belegen können.
Je nach Verpackungsart und Unternehmensrolle können unter anderem folgende Punkte relevant sein:
- Material und Gewicht der Verpackung
- Einhaltung festgelegter Schadstoffgrenzwerte
- Recyclingfähigkeit und Trennbarkeit der Materialien
- Rezyklatanteile bei Kunststoffverpackungen
- Wiederverwendbarkeit
- notwendige Kennzeichnungen
- technische Dokumentation und Konformitätserklärung
Entscheidend ist nicht nur, dass eine Verpackung die Anforderungen erfüllt. Die zugrunde liegenden Daten und Nachweise müssen auch eindeutig zugeordnet und bei einer behördlichen Anfrage verfügbar sein.
Welche Daten sollten Unternehmen vorbereiten?
Eine strukturierte Datenbasis wird für die Umsetzung der PPWR besonders wichtig. Für jede relevante Verpackung sollten möglichst folgende Informationen vorliegen:
- Artikel- oder Verpackungsnummer
- Verpackungsart
- Gesamtgewicht
- Materialzusammensetzung
- Gewicht oder Anteil der einzelnen Materialien
- Lieferant beziehungsweise Verpackungshersteller
- Rezyklatanteil
- Wiederverwendbarkeit
- Angaben zur Recyclingfähigkeit
- zugehörige Prüfberichte und Nachweise
Dabei sollten Verkaufs-, Versand-, Um-, Transport- und Mehrwegverpackungen eindeutig unterschieden werden können.
Welche Nachweise werden von Lieferanten benötigt?
Viele Unternehmen können die erforderlichen Angaben nicht vollständig selbst ermitteln. Sie sind auf verlässliche Informationen ihrer Verpackungs- und Warenlieferanten angewiesen.
Benötigt werden können beispielsweise:
- Materialspezifikationen und Datenblätter
- Stoffdeklarationen
- Angaben zu Verpackungsgewichten
- Rezyklatnachweise
- Prüfberichte zur Recyclingfähigkeit
- Konformitätserklärungen
Unternehmen sollten frühzeitig festlegen, welche Dokumente sie benötigen, wer sie anfordert und wo sie zentral gespeichert werden. Eine reine Ablage ohne eindeutige Zuordnung zur jeweiligen Verpackung reicht langfristig möglicherweise nicht aus.
Was gilt für Meldungen und Registrierungen?
Die Meldung von Verpackungsmengen erfolgt weiterhin über die zuständigen nationalen Systeme der einzelnen Mitgliedstaaten. In Deutschland zählen dazu insbesondere das Verpackungsregister LUCID und die jeweiligen Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung.
Typischerweise werden Verpackungsmengen nach Materialart und Gewicht gemeldet. Bei Verkäufen in mehrere EU-Staaten können zusätzliche Registrierungen und Meldungen im jeweiligen Zielland erforderlich sein.
Unternehmen sollten daher prüfen:
- In welchen Ländern werden Verpackungen erstmals in Verkehr gebracht?
- Welche EPR-Registrierungen bestehen bereits?
- Sind alle Verpackungsmengen vollständig erfasst?
- Lassen sich die Daten nach Material und Verpackungsart auswerten?
Welche nächsten Schritte sind jetzt sinnvoll?
Auch wenn einzelne Detailvorgaben bisher nicht abschließend feststehen, sollten Unternehmen bereits jetzt mit der Vorbereitung beginnen:
- Eigene Rolle nach der PPWR bestimmen
- Alle eingesetzten Verpackungsarten erfassen
- Vorhandene Verpackungsdaten und Meldungen prüfen
- Fehlende Informationen bei Lieferanten anfordern
- Nachweise eindeutig den Verpackungen zuordnen
- Verantwortlichkeiten und Aufbewahrungsprozesse festlegen
- Nationale Registrierungs- und Meldepflichten prüfen
Die PPWR betrifft damit nicht nur die Verpackung selbst. Sie hat auch Auswirkungen auf Einkauf, Stammdatenpflege, Lieferantenmanagement, Versand, Dokumentation und Reporting.
Eine frühzeitige Bestandsaufnahme hilft, Datenlücken rechtzeitig zu erkennen und kurzfristigen Handlungsdruck vor dem 12. August 2026 zu vermeiden.
Hinweis: Zahlreiche Detailanforderungen werden weiterhin durch europäische und nationale Regelungen konkretisiert. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls. Weitere Informationen zur PPWR erhalten Sie u. a. bei der IHK Regensburg.
Bei organisatorischen Fragen kontaktieren Sie gerne Ihren persönlichen Ansprechpartner oder buchen Sie unkompliziert direkt einen Termin.



