Warum ein Lieferkettengesetz?
Mit dem EU-Lieferkettengesetz beabsichtigt die Europäische Union sicherzustellen, dass Unternehmen Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette übernehmen – vom Rohstoff bis zum Endprodukt. Ziel ist es, den fairen Wettbewerb zu fördern und den Wandel hin zu nachhaltigem Wirtschaften zu beschleunigen.
Was bedeutet das konkret für Handelsunternehmen?
Das Gesetz verpflichtet Unternehmen künftig dazu, menschenrechtliche und ökologische Herausforderungen in ihren Lieferketten zu identifizieren, zu verhindern oder zu minimieren. Dazu gehört unter anderem:
- Die Einführung von Risikomanagementsystemen
- Die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen
- Die Einrichtung eines Beschwerdemechanismus
- Die Umsetzung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen
- Die Veröffentlichung eines jährlichen Berichts über die Sorgfaltspflichten
Für Handelsunternehmen bedeutet dies: Sie müssen in der Lage sein, transparente Informationen zur Herkunft, Lieferantenverhalten und eingesetzten Ressourcen entlang der Lieferkette vorzuhalten und auszuwerten. Dies stellt viele Betriebe vor organisatorische und technische Herausforderungen – insbesondere, wenn bestehende IT-Systeme keine geeignete Datenbasis bieten.
Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung?
Unternehmen, die ihren Sorgfaltspflichten nicht nachkommen, müssen mit Sanktionen rechnen – darunter Bußgelder oder der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Zudem können Betroffene entlang der Lieferkette künftig auch zivilrechtlich gegen Unternehmen vorgehen.
Warum wurde das Gesetz jetzt verschoben?
Eigentlich sollte die EU-Richtlinie bereits 2024 beschlossen werden. Nach langem Ringen zwischen Parlament, Kommission und Mitgliedsstaaten wurde die finale Abstimmung mehrfach verschoben. Grund dafür waren Bedenken einiger Länder – unter anderem Deutschland – hinsichtlich des wirtschaftlichen Aufwands und möglicher Wettbewerbsnachteile für Unternehmen. Nun wurde ein Kompromiss gefunden: Das Gesetz wird kommen, jedoch in abgeschwächter Form und mit gestrecktem Zeitplan. Der Startschuss wird voraussichtlich erst 2027/2028 erfolgen – abhängig von der Unternehmensgröße.
SOG Kunden sind auf der sicheren Seite
Unabhängig von der politischen Verzögerung steht fest: Das Thema Lieferkettentransparenz wird für Handelsunternehmen künftig Pflicht. Die SOG Business Software GmbH reagiert proaktiv: Bereits heute arbeiten wir an einer umfassenden Lösung innerhalb unseres SOG ERP-Systems, die unsere Kunden bei der Umsetzung der neuen Anforderungen optimal unterstützt. Ziel ist es, unseren Kunden eine rechtssichere Lösung zu bieten – damit Sie sich auf das konzentrieren können, was wirklich zählt: ein verantwortungsvolles, zukunftsfähiges Handelsgeschäft.
Sie nutzen bereits SOG ERP? Dann sind Sie bestens gerüstet.
Sie sind noch auf der Suche nach der passenden Lösung? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, Kontakt aufzunehmen.
Erfahren Sie, wie wir mit SOG ERP Handelsunternehmen dabei unterstützen, Ihr Business auf das nächste Level zu heben.