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Widerrufsbutton ab Juni 2026: Was Online-Händler jetzt wissen sollten

26. Mai 2026 | SOG Online-Shop

Ab dem 19. Juni 2026 gilt für viele Online-Shops eine neue gesetzliche Anforderung: Verbraucher müssen online abgeschlossene Verträge künftig einfacher digital widerrufen können. Der Widerruf soll damit ähnlich leicht zugänglich sein wie der ursprüngliche Vertragsabschluss.

Für Handelsunternehmen mit B2C-Geschäft bedeutet das: Der eigene Online-Shop sollte rechtzeitig auf die neue Widerrufsfunktion ausgerichtet werden.

Mehr Transparenz im Widerrufsprozess

Online-Verträge lassen sich heute häufig mit wenigen Klicks abschließen. Der Widerruf ist dagegen oft weniger komfortabel. Kunden müssen nach Kontaktmöglichkeiten suchen, eine E-Mail schreiben oder ein Formular manuell ausfüllen. Genau hier setzt die neue Regelung an.

Künftig soll eine gut sichtbare, leicht zugängliche und eindeutig beschriftete Funktion bereitstehen. Diese wird häufig als „Widerrufsbutton“ bezeichnet, muss technisch aber nicht zwingend ein klassischer Button sein. Auch ein klar gekennzeichneter Link kann ausreichen, sofern die Funktion eindeutig erkennbar ist.

Allgemeine Bezeichnungen wie „Kontakt“ oder „Serviceanfrage“ genügen nicht. Geeignet sind etwa Formulierungen wie „Vertrag widerrufen“ oder „Widerruf erklären“. Für Online-Händler ist entscheidend, dass der Widerruf nicht nur sichtbar platziert, sondern auch sauber in den Shop-Prozess eingebunden wird.

Was sich im Online-Shop ändert

Die neue Widerrufsfunktion betrifft Online-Verträge zwischen Unternehmen und Verbrauchern, sofern ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht und der Vertrag über eine Online-Benutzeroberfläche abgeschlossen wird. Dazu zählen zum Beispiel Webshops, Online-Formulare, Buchungsseiten oder Apps. Auch Händler, die Produkte über Online-Marktplätze anbieten, sollten die neuen Anforderungen berücksichtigen.

Der Widerruf soll in zwei Schritten erfolgen. Nach dem Klick auf die Widerrufsfunktion gelangt der Kunde zunächst zu einer Eingabeseite. Dort werden die erforderlichen Angaben zur Identifikation des Vertrags erfasst, etwa Name, Bestellnummer und E-Mail-Adresse.

Im nächsten Schritt muss der Widerruf über eine zweite Schaltfläche, etwa „Widerruf bestätigen“, final abgesendet werden. Anschließend ist eine elektronische Eingangsbestätigung erforderlich, die unter anderem Datum und Uhrzeit des Widerrufs enthält.

Für Händler reicht es daher nicht aus, lediglich eine zusätzliche Schaltfläche im Shop zu platzieren. Entscheidend ist ein nachvollziehbarer digitaler Ablauf, der den Widerruf von der Eingabe der erforderlichen Angaben bis zur elektronischen Eingangsbestätigung abbildet.

Eine Lösung für klare Widerrufsprozesse im Online-Shop

Widerrufsbutton 2026 Beispiel

Für unsere Bestandskunden mit angebundenem Online-Shop ist wichtig: Gemeinsam mit unserem Partner DSISoft GmbH behalten wir die neue Anforderung im Blick. Für das Shopsystem ist eine passende Umsetzung vorgesehen. Nach aktuellem Stand soll bis Anfang Juni 2026 ein Update bereitgestellt werden, das die neue Widerrufsfunktion enthält.

Die geplante Lösung unterstützt die zentralen Schritte des Widerrufsprozesses. Dazu gehören eine klar erkennbare Funktion im Shop, ein Formular zur Erfassung der notwendigen Angaben, die Bestätigung des Widerrufs sowie eine elektronische Eingangsbestätigung.

Ergänzend sollten auch die Rechtstexte im Online-Shop geprüft werden. Dazu zählen insbesondere Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung. Die technische Umsetzung schafft eine wichtige Grundlage, ersetzt aber keine rechtliche Einzelfallprüfung.

Gemeinsam gut aufgestellt für die neue Anforderung

Für betroffene Online-Shops ist es wichtig, die neue Anforderung nicht isoliert zu betrachten. Der Widerruf beginnt zwar im Shop, kann aber Auswirkungen auf nachgelagerte Abläufe haben, etwa auf die Zuordnung zur Bestellung, die interne Bearbeitung oder die Kommunikation mit dem Kunden.

Deshalb empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung zwischen den beteiligten Bereichen. Gemeinsam mit unserem Partner DSISoft GmbH unterstützen wir Sie dabei, die technische Umsetzung einzuordnen und offene Fragen rechtzeitig zu klären.

Welche nächsten Schritte sinnvoll sind

Prüfen Sie frühzeitig, ob Ihr Online-Shop von der neuen Regelung betroffen ist. Besonders relevant ist dies, wenn Sie Waren oder Leistungen online an Verbraucher verkaufen und dabei ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.

Stimmen Sie anschließend mit Ihrem Ansprechpartner ab, welche technischen Anpassungen im Shop erforderlich sind und ob ergänzende rechtliche Prüfungen notwendig werden.

So vermeiden Sie kurzfristigen Handlungsdruck und stellen sicher, dass Ihr Online-Shop pünktlich auf die neuen Anforderungen ausgerichtet ist.

Bei Fragen zur neuen Widerrufsfunktion oder zur technischen Umsetzung in Ihrem Online-Shop können Sie sich jederzeit gerne an uns oder direkt an unseren Partner DSISoft GmbH wenden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Einordnung und den nächsten Schritten.

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