Allgemeine Produktsicherheitsverordnung GPSR

14. Nov. 2024 | Aktuelle News zum SOG Online-Shop

Ab dem 13. Dezember 2024 gilt die neue EU-Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit (GPSR). Diese Verordnung bringt bedeutende Änderungen und Pflichten für alle Online-Händler, die Verbraucherprodukte vertreiben – sowohl im B2C- als auch im B2B-Bereich. Damit sich unsere Kunden schon heute gut vorbereitet fühlen, haben wir die wichtigsten Informationen zusammengefasst und zeigen Ihnen, wie die SOG und unser Online-Shop-Partner DSI Soft Sie dabei unterstützt, die neuen Anforderungen umzusetzen.

Die GPSR betrifft grundsätzlich alle Online-Shops, die Produkte vertreiben, die entweder für den Endverbraucher bestimmt oder von Verbrauchern genutzt werden könnten. Dies gilt für die gesamte Lieferkette und erfordert, dass auch geschlossene B2B-Shops sich auf die neuen Pflichten einstellen.

Damit Sie den neuen Anforderungen gerecht werden, empfehlen wir, künftig die folgenden Angaben bei jedem Produkt im Shop einzufügen:

  • Herstellerinformationen: Name, Marke, Anschrift, Webseite oder E-Mail-Adresse des Herstellers.
  • Verantwortliche Person innerhalb der EU: Falls der Hersteller außerhalb der EU sitzt, muss eine in der EU ansässige verantwortliche Person mit Namen, Anschrift und Kontakt angegeben werden.
  • Produktidentifikation: Ein aussagekräftiges Bild und die Art des Produkts, um eine klare Zuordnung zu gewährleisten.

Um sicherzustellen, dass Ihr Online-Shop den neuen gesetzlichen Anforderungen entspricht, empfehlen wir Ihnen einen klar strukturierten Fahrplan zur GPSR-Umsetzung.

  • Datenverfügbarkeit prüfen: Klären Sie mit Ihrer Projektleitung, ob die erforderlichen Daten bereits in Ihrem System hinterlegt sind.
  • Änderungen im Online-Shop besprechen: Planen Sie rechtzeitig und gemeinsam die erforderlichen Anpassungen an den Produktdetails.
  • Daten ergänzen: Erfassen Sie gegebenenfalls noch fehlende Informationen.

Innerhalb von SOG ERP steht Ihnen hierfür das Modul „Hersteller-Lieferantenbeziehung“ zur Verfügung, um diese neuen Anforderungen umzusetzen. Unsere Experten unterstützen Sie selbstverständlich mit Rat und Tat bei den notwendigen Schritten zur Umsetzung der GPSR-Verordnung. Für weitere Informationen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und zur Klärung, inwieweit Ihr Online-Shop betroffen ist, steht Ihnen unser Vertriebsteam jederzeit zur Verfügung. Gemeinsam stellen wir sicher, dass Ihr Online-Shop alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und Ihre Produkte rechtskonform platziert sind.

Weitere Informationen:

EU-Verordnung 2023/988

FAQ der IT-Recht-Kanzlei

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